Welche Aufgaben übernimmt der Gefahrstoffbeauftragte?

                      

Der Gefahrstoffbeauftragte ist eine vom Arbeitgeber bestimmte fachkundige Person, die Gefährdungen im Umgang mit Gefahrstoffen erfasst und beurteilt sowie in beratender Funktion agiert.

Wir bilden Sie aus zur "Fachkundige Person für Gefahrstoffe im Betrieb"

                                                                           

Welche Aufgaben übernimmt ein Gefahrstoffbeauftragter?

                                            

Zwar wird in der Gefahrstoffverordnung für die Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen eine ”fachkundige Person“ gefordert, es werden allerdings nicht alle Aufgaben genau definiert.


Der Begriff Gefahrstoffbeauftragter hat sich als Beschreibung dieser geforderten fachkundigen Person etabliert, ist aber keinesfalls mit dem Gefahrgutbeauftragten zu verwechseln.


Gefahrstoffbeauftragter - Aufgaben und Anforderungen


§ 6 Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber festzustellen, „ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können“.


Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die nötigen Kenntnisse zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, ist er dazu verpflichtet, sich fachkundig beraten zu lassen.

Hierzu kann vom Unternehmen eine fachkundige Person als Gefahrstoffbeauftragter ernannt werden.


Zentrale Aufgabe des Gefahrstoffbeauftragten ist es also vor allem, den Arbeitgeber, aber auch Mitarbeiter bei allen Fragen im Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten sowie eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.


Um den Aufgaben als Gefahrstoffbeauftragter gerecht zu werden, muss die fachkundige Person über entsprechendes Fachwissen verfügen. Wichtige Themen hierbei sind:


  • Vorgaben des Chemikalienrechts (GHS, REACH)
  • sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
  • Lagerung und innerbetrieblicher Transport von Gefahrstoffen
  • Kennzeichnung
  • Betriebsanweisung und Sicherheitsdatenblatt
  • Verhalten und Maßnahmen bei Unfällen
  • arbeitsmedizinische Vorsorge
  • technische Regeln für Gefahrstoffe




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