Ohne Angstschweiß bei Schweißarbeiten

Meist hat die verantwortliche Sicherheitsfachkraft nicht viel mit Schweißarbeiten und Schweißgeräten zu tun – es sei denn, sie muss sie prüfen oder Fremdfirmen-Mitarbeiter kommen in den Betrieb zum Schweißen und müssen eingewiesen werden.

Da Schweißarbeiten aber generell nicht ungefährlich sind, haben wir einige Hinweise zusammengetragen, die beim Umgang mit Schweißgeräten helfen sollen. Sie ersetzen keine vollständige Prüfung und können nur auf einige mögliche Gefahrenherde aufmerksam machen.





Grundsätzlich sind Schweißarbeiten eine gefahrgeneigte Tätigkeit. sind.´

Der Unternehmer bzw. über entsprechende Bestellung die Schweißaufsichtsperson ist verpflichtet, die Beschäftigten auf Gefahren an ihrem Arbeitsplatz hinzuweisen und sie über alle Schutzmaßnahmen zu informieren.

Eine vollständige Unterweisung umfasst darüber hinaus das Einüben von Verhaltensregeln.
Unterweisungen – auch das ist für Sicherheitsfachkräfte nichts wirklich Neues – sind grundsätzlich Aufgabe des Vorgesetzten. Sie finden vor Aufnahme einer Tätigkeit und dann mindestens einmal im Jahr statt.

Unterweisungen müssen dazu schriftlich festgehalten und von den Beschäftigten mit ihrer Unterschrift bestätigt werden. Diese Aufgabe und die Überwachung übernehmen wir gerne für Sie.

Karte
Anrufen
Email